AGB / Vertragsbestimmungen
Autoshow Aathal AG

Herstellergarantie

Falls beim gekauften Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes eine Herstellergarantie besteht, kann diese vom Kunden gegenüber dem
Hersteller beansprucht werden. Die Herstellergarantie unterliegt den Bestimmungen des Herstellers. Gegenüber AAA gelten sämtliche Sach- und Rechtsgewährleistungsansprüche als wegbedungen. Abgesehen von vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden ist jede Haftung von AAA, insbesondere auch die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR), ausgeschlossen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Servicearbeiten gemäss Servicebuch eine Voraussetzung für die Geltendmachung der Herstellergarantie darstellt.

Allgemeines

  1. Diesen Vertrag ergänzende Zusicherungen oder Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von AAA schriftlich bestätigt werden.
  2. Das gekaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von AAA. Nutzen und Gefahr gehen mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Kunden über.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das an Zahlung gegebene Fahrzeug bis zur Übernahme des gekauften Fahrzeuges weiterhin zu unterhalten und zu pflegen. AAA ist ansonsten berechtigt, einen höheren Restkaufpreis als vereinbart zu verlangen.
  4. Die Erfüllung behördlicher Vorschriften, wie beispielsweise die Einholung einer Typengenehmigung oder die Durchführung einer kantonalen Motorfahrzeugkontrolle für die schweizerische Zulassung, können zu von AAA nicht beeinflussbaren Lieferverzögerungen führen. Sollte der auf Seite 1 des Vertrages vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden können, befindet sich AAA frühestens nach dem Ablauf von acht Wochen in Verzug. Der Kunde kann AAA diesfalls eine Nachfrist von mindestens vier Wochen ansetzen. Jede Haftung von AAA aus Verzug ist ausgeschlossen.
  5. Bei allfälligen Mängeln am vom Kunden erworbenen Fahrzeug sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Die Verrechnung von Gegenforderungen mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
  6. Sollte das gekaufte Fahrzeug mit einem Navigationsgerät ausgestattet sein, gehört ein entsprechender Datenträger nicht zur Ausrüstung. Allfällig vorhandene Ersatzschlüssel werden mitgeliefert.
  7. Direktimportierte Fahrzeuge können sich hinsichtlich Ausstattung, Motorisierung und Herstellergarantie von generalimportierten Fahrzeugen unterscheiden.
  8. Bei Zustimmung zur TCS-Mitgliedschaft, zu einer Garantieverlängerung oder zu einer Versicherungsofferte ist der Käufer mit der Weiterleitung der erforderlichen Daten an die entsprechenden Leistungserbringer einverstanden. Soweit es die Abwicklung oder Kontrolle dieser Drittleistungen erfordert, ist der Käufer mit der Entgegennahme der von diesen Leistungserbringern erstellten Vertragsdokumenten durch AAA einverstanden. AAA bietet keine inhaltliche Beratung zu den Produkten dieser Leistungserbringer an und schliesst jede Haftung in diesem Zusammenhang aus.
  9. Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung dieses Vertrages durch den Käufer wird eine Konventionalstrafe von 20% des Kaufpreises für das gekaufte Fahrzeug vereinbart. AAA kann aber auch die Erfüllung des Vertrages verlangen oder einen über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schaden geltend machen. Falls das gemäss Kaufvertrag zu übertragende Eintauschfahrzeug bei Ablieferung des gekauften Fahrzeuges nicht an AAA übergeben wird, ist eine Konventionalstrafe von CHF 2‘000 geschuldet. AAA bleibt aber auch in diesem Falle berechtigt, die richtige Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder einen über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
  10. Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag ist an der Zürichstrasse 47, 8607 Aathal. Gerichtsstand ist 8340 Hinwil/ZH.

Zahlungsmodalitäten / Fahrzeugablieferung

  1. Ihr erworbenes Fahrzeug können Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei uns abholen. Bitte rufen Sie Ihren persönlichen Kundenberater mindestens vier Arbeitstage vor dem vorgesehenen Zeitpunkt an und vereinbaren Sie mit ihm den Abholtermin. Fahrzeug-Ablieferungen (nur in Anwesenheit Ihres persönlichen Kundenberaters) jeweils von Montag bis Freitag 09.00–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr. Ohne Terminvereinbarung können wir aus technischen Gründen keine Ablieferung vornehmen.
  2. Sobald der vereinbarte Total-Kaufpreis, zuzüglich allfällige Zusatzkosten, auf unten stehendem Bankkonto definitiv gutgeschrieben ist, werden wir die notwendigen Einlöse- und Ablieferungshandlungen vornehmen.
  3. Bei einem vollständig oder teilweise fremdfinanzierten Kauf (Kredit/Leasing) werden wir die notwendigen Einlöse- und Ablieferungshandlungen vornehmen, sobald Ihre allfällige persönliche Anzahlung auf unserem unten stehenden Bankkonto definitiv gutgeschrieben ist.
  4. Unser Bankkonto: Zürcher Kantonalbank, 8622 Wetzikon
    IBAN: CH11 0070 0110 0022 8059 2
  5. Zur Identifikation Ihrer Zahlung benötigen wir die folgenden Angaben: Ihren Namen, Ihre Adresse und die Intern-Nr. (siehe Kaufvertrag, neben der Chassis-Nr.). Bitte benutzen Sie zur Zahlung unseren Einzahlungsschein. Alle anderen Zahlungsarten werden abgelehnt.
  6. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrem Zahlungsauftrag an die Bank oder die Post vier Arbeitstage bis zur definitiven Gutschrift auf unserem Bankkonto vergehen können. Papierbelege (wie Kopie eines Zahlungsauftrages oder einer Postquittung) werden zum Nachweis der Zahlung nicht akzeptiert. Sollte zur Zeit des geplanten Abholtermins Ihre Zahlung auf unserem Bankkonto noch nicht definitiv gutgeschrieben sein, können wir das Fahrzeug nicht ausliefern.
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